Business Guide Italien

Veröffentlicht von advoselect-admin am

Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kurzen Überblick über typische Rechtsformen, deren Gründungsformalitäten, steuerliche Aspekte und weitere wichtige Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln in den verschiedenen europäischen Staaten geben.

Typische Rechtsformen für mittelständische Unternehmen / Startups Einzelunternehmer (ditta individuale) GmbH (SRL) Vereinfachte/Ein-Personen GmbH (SRL semplificata/unipersonale) oHG (SNC) KG
Vorteile • Typischer weise von einem Kaufmann, Handwerker, Landwirt oder Freiberufler ausgeübt wird
• Gründung erfolgt nicht vor einem Notar, ist aber bei der zuständigen Stelle anzumelden.
• Einfache Gründung
• Kein Mindeststammkapital
• Kostengünstig
• Volle Entscheidungsgewalt
• Wahl zwischen doppelter oder einfacher Buchführung
• Hohes Ansehen
• Haftungsbeschränkung
• Kapitalgesellschaft
• Haftungsbeschränkung
• Kein Mindestkapital, maximal EUR 10.000
• Keine Notarkosten
• Kapitalgesellschaft
• Einfache Gründung
• Kein Mindeststammkapital
• Hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gesellschafter
• Vereinfachte Buchhaltung
• Keine Gesellschaftsorgane notwendig
• Flexibel
• Kein Mindeststammkapital
• Keine notarielle Beurkundung erforderlich
• Keine Gesellschafterversammlung
Nachteile • Volle und unbeschränkte Haftung
• Personengesellschaft
• Geringe Flexibilität
• Gesellschafter und Satzung öffentlich einsehbar
• Mindeststammkapital EUR 10.000
Geringe Flexibilität
• Gesellschafter und Satzung öffentlich einsehbar
• Komplexität der Steuer- und Buchhaltungspflichten
• Geringes Vertrauen von Lieferanten und Banken wegen des niedrigen Kapitals

• Persönliche Haftung aller Gesellschafter (gesamtschuldnerisch)
• Personengesellschaft
• Persönliche und beschränkte Haftung der Kommanditisten auf die eigenen Anteile. Dafür verwalten diese die Gesellschaft.
• Gesamtschuldnerische und unbeschränkte Haftung der Komplementäre
• Personengesellschaft

Gründungsvorgang • Gründung ist formfrei möglich • hohe formale Anforderungen,
• Notar erforderlich
• Gründungsdauer ca. 3 bis 4 Wochen
• Beurkundung von Gesellschaftsvertrag
• Handelsregister- Anmeldung/Eintragung durch Notar
• Gewerbeanmeldung
• Eröffnungsbilanz
• Vorgeschriebenes Gründungsformular
• Standardisiertes Musterformular für den Publizitätsakt (Notar nicht notwendig)
• Beurkundung von Gesellschaftsvertrag
• Handelsregister- Anmeldung/Eintragung
• Gewerbeanmeldung
• Eröffnungsbilanz
• Gründung ist formfrei möglich
• Muss ins Handelsregister eingetragen werden
• Gründung ist formfrei möglich:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregistereintragung
• Gewerbeanmeldung
• Publizitätsakt durch Notar oder durch Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags
Gründungskosten Geringe Gründungskosten • Tariffreiheit der Notare (aber ca. EUR 1500/2000)
• Steuermarken: ca. EUR 250
• Handelsregistereintragungskosten: EUR 168
• Buchhaltungskosten: ca. EUR 310
• Beglaubigung der Gesellschaftsbücher je nach Seitenzahl
• Jährliche Kosten:
o Handelsregisterabgaben: EUR 200
o Beglaubigung der Gesellschaftsbücher: ca. EUR 310
o Bilanzeinlage: ca. EUR 130
o Steuerberater (Tariffreiheit)
• Handelsregistereintragungskosten: EUR 200
• Jährliche Abgaben: EUR 130
• Jährliche Abgabe für jede Niederlassung: EUR 40
• Keine Steuermarke der Handelskammer
• Steuermarke: ca. EUR 156
• Handelseintragungskosten: ca. EUR 200
• Handelskammerkosten: ca. EUR 290
• Notarkosten: Tariffreiheit
• Notarkosten: Tariffreiheit
• Alle Mitglieder sind Sozialversicherungspflichtig (INPS)
Steuern
Welche Steuern sind in der Rechtsform zu zahlen? • Umsatzsteuer: 22%
• Rentenversicherung: etwa 4% - 5%
Jährliche Steuern:
o Regionale Gewerbesteuer (IRAP): ca. 3 – 5 % des Mehrwertes
o Körperschaftssteuer (IRES): fix 24 %
o Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen (IR-PEF): nur auf die Dividenden der Gesellschafter
• Übliche Steuern
• Keine Steuerbegünstigungen (keine vereinfachte Buchführung, Steuer, Bilanzführung)
Einkommensteuer:
• selbst nicht Steuersubjekt; aber Einkünfte der Gesellschafter unterliegen der Einkommenssteuer
• jährliche Steuerabgabe bei der Handelskammer: ca. EUR 130
• regionale Gewerbesteuer (IRAP): 4,25 % des Mehr-wertes
• Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen (IRPEF): jeweils proportional auf die Anteile
• Vereinfachte Buchführung möglich
Wesentliche Haftungsaspekte und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
(siehe auch Compliance)
• Haftungsbeschränkung nur durch Umwandlung in eine andere Rechtsform möglich
• Aber siehe unten für ad-ministrative/strafrechtliche Haftung von Unternehmen (ital. Dgl. 231/2001)
• Haftung grundsätzlich auf Höhe des Stammkapitals beschränkt
• Aber siehe unten für administrative/strafrechtliche Haftung von Unternehmen (ital. Dgl. 231/2001)
• Haftung grundsätzlich auf Höhe des Stammkapitals beschränkt
• Aber siehe unten für administrative/strafrechtliche Haftung von Unternehmen (ital. Dgl. 231/2001)
• Haftung der Gesellschafter unbegrenzt
• Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
• Aber siehe unten für administrative/strafrechtliche Haftung von Unternehmen (ital. Dgl. 231/2001)
• Persönliche und beschränkte Haftung der Kommanditisten auf die eigenen Anteile. Dafür verwalten diese die Gesellschaft.
• Gesamtschuldnerische und unbeschränkte Haftung der Komplementäre
• Aber siehe unten für administrative/strafrechtliche Haftung von Unternehmen (ital. Dgl. 231/2001)
Sonstige Besonderheiten
Welche länder- spezifischen Besonderheiten sind zu beachten? (ggf. auch nicht rechtliche Themen wie: Traditionen / Kultur / Gepflogenheiten) • In Italien ist alles sehr kompliziert aufgrund hoher bürokratischer Anforderungen
• Weitere administrative/ strafrechtliche Haftung von Unternehmen in Verbindung mit Compliance und Organisation des Unternehmens aufgrund vorausgesetzter Straftaten (ital. Dgl. 231/2001)
Grundlegende Regelungen zu Arbeitnehmern (Kündigungsregeln- bzw. Schutz, Arbeitszeiten, Arbeitnehmerschutz, Mindestlohn?) • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz
• Grundsätzlich nur Festeinstellung (unbegrenzt); seit August 2018 ist Zeitarbeit, wenn auf 1 Jahr begrenzt, zulässig
Notwendige Genehmigungen • Grundsätzlich Gewerbeerlaubnis
• Je nach Geschäftsfeld ggf. weitere Genehmigungen notwendig, wie z.B. Meister, IHK, etc.
• Bei Übernahme von Unternehmen ggf. weitere Genehmigungen von Aufsichtsbehörden wie z.B. der BaFin, Kartellbehörden
Sonstige zu beachtende Sondergesetze zur Unternehmens- gründung • Einzahlung des Stammkapitals 3 / 10
Mögliche Zusatzleistungen, die eine Kanzlei anbieten darf/kann
Kanzlei als rechtlicher Geschäftssitz (z.B. bei ausländischen Niederlassungen) Möglich. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, einen rechtlichen Geschäftssitz in Mailand zu haben, wodurch Vertreiber/Verkäufer, mit einem Home Office in verschiedenen Städten Italiens, Kunden besuchen können.
Kanzlei / Steuerberater für die Buchhaltung Steuerberater für Buchhaltung grundsätzlich möglich.
Insolvenzverfahren
Grundzüge des Insolvenzverfahrens • Insolvenzgründe:
- GmbH: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Natürliche Person: (drohende) Zahlungsunfähigkeit
• Bei vorliegendem Insolvenzgrund: Insolvenzantrag
• Nach Antrag: Insolvenzeröffnung
• Ablauf des Insolvenzverfahrens:
- GmbH: Entweder Abwicklung des Betriebes, übertragende Sanierung oder Insolvenzplan
• Zudem: Risiko der Insolvenzanfechtung für Gläubiger
• Ziele: gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger
Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung • In Italien gibt es kein „Geschäftsführungskonzept“, sondern:
o Leitender Angestellter mit vorgeschriebenen Sonderbefugnissen
o Alleiniger Vorstandsvorsitzender
o Präsident ODER Mitglied des Verwaltungsrates
• Grundsätzlich Wettbewerbsverbot und Verbot eines Interessenkonflikts
Kann die strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung zur Insolvenz des Unternehmens führen? In der Regel folgt die strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung aus der Insolvenz des Unternehmens. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Insolvenz des Unternehmens aufgrund strafrechtlichen Fehlverhaltens der Geschäftsleitung möglich, wenn in diesem Zusammenhang Strafzahlungen direkt gegen das Unternehmen verhängt werden sollten.

Verfasser:

DusiLaw Legal&Tax

Avv. Mario Dusi; Avv. Gabriella Crosariol;

http://www.dusilaw.eu

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