Leitfaden Großbritannien

Veröffentlicht von advoselect-admin am

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen zum Thema “corporate compliance” in Großbritannien.

 

Länderbericht Compliance – GB

 

THEMAGroßbritannien
Gesetzliche Regelungen
Sondergesetze zu ComplianceEs gibt in Großbritannien kein einzelnes Gesetz, das sich mit Compliance als solcher befasst. Compliance ist tendenziell branchenspezifisch und dafür anwendbare Gesetze und Vorschriften sind dementsprechend jeweils branchenspezifisch erlassen worden.

Ein Unternehmen ist eine juristische Person und kann grundsätzlich für Straftaten belangt werden.

Es ist ein wesentlicher Bestandteil des englischen Strafrechts, dass jedes Vergehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder dies Ergebnis einer notwendigen Folgerung ist, aus einem subjektiven Tatbestand (mens rea) und einem objektiven Tatbestand (actus reus ) besteht. Der objektive Tatbestand kann sich auf das Verhalten der Beklagten oder auf die dadurch entstandenen Konsequenzen beziehen. Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf die geistige Haltung einer Person im Moment der Tat und reicht von Absicht über Mitwissen bis hin zur Fahrlässigkeit. Die meisten Vergehen besitzen daher, sowohl gewohnheitsrechtlich (common law) als auch in der Gesetzgebung, beide Merkmale, wobei der subjektive Tatbestand definiert ist als die Voraussetzung, dass die Tat von einer bestimmten geistigen Haltung begleitet wird.

Wenn keine bestimmte geistige Haltung für das Vergehen erforderlich ist, entweder weil es ausdrücklich so festgelegt ist oder aufgrund einer notwendigen Folgerung, spricht man von einer „verschuldungsunabhängigen Haftung“. In diesem Fall muss die Anklage für die Beweisführung, allgemein gesprochen, nur den objektiven Tatbestand des Vergehens darlegen.


Das Identifikationsprinzip
Die Erfordernis des subjektiven Tatbestandes eines Vergehens (mens rea) hat es schwer gemacht, Unternehmen strafrechtlich zu belangen, da es häufig schwierig ist, die Person ausfindig zu machen, die den „lenkenden Kopf des Unternehmens " oder "eine Verkörperung des Unternehmens “ darstellt.

Normalerweise handelt es sich dabei um die leitenden Angestellten eines Unternehmens oder um Führungskräfte, die dem Vorstand sehr nahe stehen oder denen eine besondere Geschäftsführungsbefugnis eindeutig zugewiesen wurde, und deren Handeln mit dem des Unternehmens gleichgestellt werden kann; im Gegensatz zu den Handlungen von jemandem, der lediglich ein Vertreter oder Mitarbeiter ist.

Straftatbestände mit uneingeschränkter Haftung
Wenn der subjektive Tatbestand, ausdrücklich oder implizit, nicht für die Begehung einer Straftat erforderlich ist, geht vom Begehen der strafbaren Handlung allein der Straftatbestand aus. Wenn es nicht möglich ist zu beweisen, dass die den Verstoß begehende Person nicht freiwillig gehandelt hat, z. B. unter Zwang, gilt die Haftung uneingeschränkt und es gibt keine Verteidigung dagegen.

Gewohnheitsrecht und strafbare Handlungen
Im englischen Recht gilt das Prinzip nullum crimen, nulla poena sine lege. Straftaten werden daher größtenteils durch Gesetze bestimmt, auch wenn das Gewohnheitsrecht zur Bestimmung der Haftung, wie oben erwähnt, wichtig ist.
Generell zu berücksichtigende Gesetze bzw. Richtlinien• Companies Act 2006 (Britisches Gesellschaftsgesetz) und nachgeordnete Rechtsvorschriften
• Rechtsvorschriften für Finanzdienstleister und Banken
• Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
• Enterprise Act 2002 (Britisches Wettbewerbsrecht) –
• Rechtsvorschriften zum Datenschutz einschließlich der DSGVO sowie nationale Gesetzgebung, die nach einem Brexit unter Umständen eingeführt wird, um diese zu ersetzen.
• Pensions Act 2008 (Britisches Rentengesetz)
• Bribery Act 2010 (Britisches Antikorruptionsgesetz)
• UK Corporate Governance Code 2016 – 2018 (Britischer Corporate-Governance-Kodex)
• Andere spezifische Gesetze (Beispiele siehe unten)
Haftung des Unternehmens
Unternehmensstrafrecht – Voraussetzungen und RechtsfolgenEs gibt in Großbritannien keine übergeordneten Rechtsvorschriften, die die strafrechtliche Haftung für Gesellschaften und Unternehmen regeln.

Es gibt eine Reihe spezifischer Gesetze, die Straftatbestände für Unternehmen und Organisationen festlegen. Insbesondere drei Gesetze versuchen, in Bezug auf spezifische Verstöße, die Schwierigkeiten bei der Festlegung strafrechtlicher Unternehmenshaftung beseitigen.
Der Corporate Manslaughter and Corporate Homicide Act 2007, (Britisches Erweiterungsgesetz zur Unternehmenshaftung bei Todesfällen) bestimmt, dass eine Organisation einer Straftat für schuldig befunden werden kann, wenn die Art und Weise, in der ihre Aktivitäten organisiert sind oder gehandhabt werden, den Tod einer Person zur Folge hat und damit ein grober Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der Organisation gegenüber der verstorbenen Person vorliegt.
Dieses Gesetz ersetzte die vorherigen gewohnheitsrechtlichen Vorschriften für fahrlässige Tötung durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Unternehmen. Es sind nicht nur die Vorstände eines Unternehmens, die eine Straftat begehen können: die Schwelle für die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen liegt deutlich niedriger und schließt auch einzelne Führungskräfte ein. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Gesetz dar, nach dem Beweise erforderlich waren, dass ein „lenkender Kopf“ (d.h. eine Person an der Spitze des Unternehmens, der durch seine Handlungen und Entscheidungen als Verkörperung des Unternehmens angesehen werden kann) persönlich des Totschlags schuldig war (siehe Kommentare oben zum „Identifikationsprinzip“). Wenn die Beweise zur Verurteilung einer einzelnen Person unzureichend waren, war die Strafverfolgung eines Unternehmens nicht möglich. Dies ist nicht mehr der Fall und das Haftungsrisiko ist demzufolge viel größer.

Nach dem Bribery Act 2010 kann ein Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn es versäumt, Bestechung durch ihm zugehörige Personen, die in seinem Auftrag handeln, zu verhindern (Paragraph. 7). Zugehörige Personen umfassen auch Mitarbeiter im Ausland, über die ein Unternehmen wenig oder keine wirksame Kontrolle ausüben kann. An dieser Stelle wird von einer verschuldungsunabhängigen Haftung ausgegangen und es ist keine mens rea seitens der Unternehmensvertreter erforderlich. Die einzig mögliche Verteidigung ist, dass das Unternehmen über angemessene Antikorruptionsmaßnahmen verfügte. Das Serious Fraud Office (SFO, Strafverfolgungsbehörde für schwere Betrugsdelikte) gewann seinen ersten Fall unter Paragraph 7, als die Sweett Group PLC sich im Dezember 2015 schuldig bekannte, zur Sicherung und Wahrung eines Vertrags keine Bestechung verhindert zu haben. Das Unternehmen musste ein Bußgeld in Höhe von 25,2 Mio. $ sowie 7 Mio. $ an die Regierung Tansanias und 330.000 £ an Verfahrenskosten an das SFO zahlen. Leider wurden Fälle, die unter das Antikorruptionsgesetz fallen, bis jetzt außergerichtlich geregelt, so dass die Rechtssprechung noch keine Aufschlüsse hierzu bietet.

Der Criminal Finances Act 2017 (Britisches Unternehmenssteuerstrafrecht) legt die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen fest, die die kriminelle Beihilfe zur in- oder ausländischen Steuerhinterziehung nicht verhindern. Die einzig mögliche Verteidigung ist, dass die Organisation über angemessene Maßnahmen verfügte.

Es gibt zahlreiche weitere Vorschriften und Verordnungen, aus denen sich eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ergeben sind, die aber zu zahlreich sind, um sie hier im Einzelnen aufzulisten. Die Regelungen der General Product Safety Regulations 2005 (Britische Produktsicherheitsverordnung) beispielsweise legen fest, dass Hersteller und Zulieferer bei der Fehlerhaftigkeit ihrer Produkte straf- und zivilrechtlich haften. Darüber hinaus bestimmt die Gesetzgebung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz/Arbeitsschutz die strafrechtliche Haftung von Unternehmen und Personen, wobei es viele branchenspezifischen Regelungen gibt. Der Financial Services and Markets Act 2000 (Britisches Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte) regelt die Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen und benennt strafrechtliche Sanktionen in Fällen von Wirtschaftskriminalität. Die Definition hiervon umfasst Vergehen wie Betrug oder Unehrlichkeit, Fehlverhalten bezüglich oder Missbrauch von Informationen, die Finanzmärkte, Weiterleitung von Erlösen aus Straftaten oder die Finanzierung von Terrorismus betreffen.

Sonstige strafrechtliche Haftungsrisiken –
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Dies ist abhängig vom jeweiligen Straftatbestand sowie der Auslegung des Gesetzes oder der Vorschriften, die die Haftung vorsehen. So wird die Haftbarkeit eines Unternehmens ausdrücklich ausgeschlossen, wenn es sich um Insiderhandel und strafrechtliche Kartellrechtsverstöße handelt.

Eine Körperschaft kann sowohl zivil- als auch strafrechtlich stellvertretend für die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter und Vertreter haften – in der Regel für Straftatbestände mit einer verschuldungsunabhängigen Haftung (siehe oben). Viele Straftatbestände mit verschuldungsunabhängiger Haftung sind gesetzlich oder durch eine Vorschrift geregelt, häufig in einem regulativen Zusammenhang wie Umweltschutz, Arbeitsschutz, Lebens- und Arzneimittelsicherheit sowie bei unlauterem Wettbewerb.

Zivilrechtliche bzw. sonstige Haftungsrisiken – Voraussetzungen und RechtsfolgenZusätzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen können für das Unternehmen bei rechtswidrigen Handlungen folgende Risiken auftreten:

• Reputationsschaden
• Widerruf von Genehmigungen
• Rückforderung von Zuschüssen und Rücknahme von Steuervergünstigungen
• Ausschluss von Ausschreibungsverfahren
• Ansprüche aus Vertragsverletzungen
• Gemeinschaftsklagen auf Schadensersatz, z. B. in Kartellfällen.

Haftung der Geschäftsleitung
Strafrechtliche Haftungsrisiken – Voraussetzungen und RechtsfolgenDiese ist abhängig von den einschlägigen Rechtsvorschriften und sowohl die rechtswidrig handelnde Person als auch das die Person beschäftigende Unternehmen kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Bribery Act 2010 sieht zum Beispiel unterschiedliche Straftatbestände für Einzelpersonen und Organisationen vor. Der Companies Act 2006 enthält viele Tatbestände, die von der Geschäftsleitung erfüllt werden können. Andere regulatorische und Compliance-Vorschriften sehen strafrechtliche Haftung für Fälle vor, in denen die Geschäftsleitung es versäumt, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Zivilrechtliche- bzw. sonstige Haftungsrisiken – Voraussetzungen und RechtsfolgenZivilrechtliche Haftung ergibt sich aus Verträgen ( z. B. durch Vertragsbruch) oder durch unerlaubte Handlung (ein Zivilvergehen). Die vertragliche Haftung ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbestimmungen. Das am häufigsten vorkommende zivilrechtliche Delikt ist das der Fahrlässigkeit, welches sich aus Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht ergibt. Im Falle der zivilrechtlichen Haftung muss sich aus der Beziehung der Parteien zueinander eine Sorgfaltspflicht der jeweils anderen Partei gegenüber ergeben. So schreibt Lord Atkins in Donoghue v Stevenson [1932] AC 562: „ Der Grundsatz „Liebe Deinen Nächsten“ bedeutet vom Standpunkt des Gesetzes aus „Du darfst Deinem Nächsten keinen Schaden zufügen“; und die Frage des Juristen „Wer ist mein Nächster?“ erhält eine eingeschränkte Antwort. Du musst angemessene Sorgfalt walten lassen, um Handlungen oder Unterlassungen zu vermeiden, von denen du vorhersehen kannst, dass sie deinem Nächsten Schaden zufügen könnten. Wer ist also nach dem Gesetz mein Nächster? Die Antwort, so scheint es, lautet: Personen, die so unmittelbar und direkt von meinem Handeln betroffen sind, dass ich sie als Betroffene in Erwägung ziehen muss, wenn ich meine in Frage stehenden Handlungen oder Unterlassungen gedanklich plane.“

Die Sorgfaltspflicht kann sich aus der gesetzlichen Regelung, implizit durch einen Vertrag oder gewohnheitsrechtlich ergeben. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind im Allgemeinen Schadensersatz, eine einstweilige Verfügung oder Entschädigung.
Haftungsvermeidung
GenerellDie meisten Compliance-Regelungen im englischen Recht sind ergebnisorientiert. Sie sind häufig so gestaltet, dass dem Unternehmen viel Gestaltungsfreiraum zugestanden wird, um die eigenen Interessen und Umstände zu berücksichtigen und geben keine Vorgaben dazu, wie ein Compliance-Programm eingeführt werden sollte.

Allgemein gesagt kann eine gesetzliche Compliance bewiesen werden, indem Folgendes aufgezeigt wird:
• Fairness und Transparenz durch Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber Regulierungsbehörden und Gerichten; und
• Genaue Übereinstimmung der internen Verfahren mit den gesetzlichen Anforderungen. Es ist wichtig, die Prozesse auf dem neusten Stand zu halten und das Integrieren von Empfehlungen aus der Rechtssprechung kann besonders überzeugend sein.
• Die Geschäftsleitung geht beim Etablieren der Compliance-Kultur mit gutem Beispiel voran.
• Die Mitarbeiter wurden umfassend über ihre Pflichten informiert und angemessen geschult.
• Detaillierte schriftliche Aufzeichnungen zur Dokumentation der Compliance werden aufbewahrt.


Deferred Prosecution Agreements (DPA, Vereinbarungen über die Aussetzung der Strafverfolgung)

Eine Strafverfolgungsbehörde kann alternativ zur strafrechtlichen Verfolgung auch eine DPA mit einem Unternehmen vereinbaren. DPAs wurden in Anhang 17 des Crime and Courts Act 2013 (CCA 2013, Britisches Gesetz zu Kriminalität und Gerichtsurteilen) geschaffen. Eine DPA ist ein ermessensabhängiges Kontrollinstrument, das bei mutmaßlichem kriminellen Verhalten eingesetzt werden kann. Das Unternehmen wird nicht strafrechtlich verfolgt, muss sich aber zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichten, während die Strafverfolgung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt wird. Wenn das Unternehmen am Ende dieses Zeitraums alle notwendigen Verpflichtungen, die aus der DPA hervorgehen, erfüllt hat, wird die Strafverfolgung eingestellt. DPAs unterliegen einem Verhaltenskodex (DPA Code), der vom Serious Fraud Office und dem Crown Prosecution Service (CPS, Strafverfolgungsbehörde für England und Wales) veröffentlicht wird.

Konkretes Beispiel

Verfasser:

Hunters Solicitors

Stephen Morrall

www.hunters-solicitors.co.uk