Business Guide Luxemburg

Veröffentlicht von advoselect-redaktion am

Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kurzen Überblick über typische Rechtsformen, deren Gründungsformalitäten, steuerliche Aspekte und weitere wichtige Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln in den verschiedenen europäischen Staaten geben.

Typische Rechtsformen für mittelständische Unternehmen / Startups
Einzelunternehmer
AG (SA) GmbH (SARL) Vereinfachte/Ein-Personen GmbH
(SARL-S)
Einfache
Kommandit-gesellschaft
(SCS)
Aktien-
Kommandit-
Gesellschaft
(SCA)
Offene Han-dels-gesellschaft (SNC)
Vorteile •Kaufmann, Handwerker, Landwirt oder Freiberufler
•Kein Mindestkapital
•Keine Gründungs-urkunde
•Volle Entscheidungs-gewalt
•Einfache Gründung
•Haftung Anteils-eigner prinzipell auf Gesell-schaftskapital begrenzt
•Inhaber- wie auch Namensaktien
•Inhaberaktien sind leicht übertragbar
•Minimum von 1 Gesellschafter
•Zwischen 2 und 40 Gesellschaftler
•Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschafts-kapital
•Gesellschaftskapital von 1 Euro & weniger als 12.000 Euro
•Umwandlung in klassische SARL möglich
•Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesell-schaftskapital
•Mindestens 2 Gesellschaftler; ein Komplementar & ein Kommanditist
• Kein festgelegtes Mindestkapital
•Mindestens 2 Gesellschaftler; ein Komplementar & ein Kommanditist
•Finanzierung durch Aktien & Obligationen
•Kein festgelegtes Mindestkapital
•Kein Mindestkapital
•Minimum von 2 Gesellschaftern
•unbegrenzte und solidarische Haftung
Nachteile •Vermischung zwischen privatem und beruflichem Vermögen
•Volle und unbegrenzte Haftung der Schulden mit persönlichen Gütern
•Keine Rechtspersönlichkeit
•Mindestkapital von 31.000 Euro (Zeichnung), davon muss ¼ bei Gründung eingezahlt werden •Mindestkapital von 12.500 Euro (Zeichnung), vollständig eingezahlt bei Gründung
•Gesellschafts-anteile nicht frei übertragbar
•Nur für natürliche Personen
•5% des jährlichen Nettogewinns einer Rücklage zuzuführen
•Gesellschaftsanteile nicht frei übertragbar
•Nur für Unternehmen welche dem Gewerberecht unterliegen
•Gesellschaftsanteile nicht frei übertragbar
•Komplementar: volle & unbegrenzte Haftung
•Kommanditist: haftbar in Höhe des Beitrags am Gesellschafts-kapital
•Komplementar: volle & unbegrenzte Haftung
•Kommanditist: haftbar in Höhe des Beitrags am Gesellschafts-kapital
•Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamt-schuldnerisch
•Gesellschaftsanteile nicht frei übertragbar
Gründungsvorgang •Gründung unterliegt keiner Form •Notar erforderlich
•Satzung im Handelsregister hinterlegt
•Notar erforderlich
•Satzung im Handelsregister hinterlegt
•Notar erforderlich oder Privaturkunde •notarielle oder privat-schriftliche Urkunde
•Satzung im Handelsregister hinterlegt
•notarielle oder privat-schriftliche Urkunde
•Satzung im Handelsregister hinterlegt
•Notar erforderlich oder Privaturkunde
Gründungskosten •Geringe Gründungskosten •Notargebühren nach Tarifrecht •Notargebühren nach Tarifrecht •Notargebühren nach Tarifrecht •Notargebühren nach Tarifrecht •Notargebühren nach Tarifrecht •Notargebühren nach Tarifrecht
Steuern
Welche Steuern sind in der Rechtsform zu zahlen? •Besteuerung der Einnahmen der Privatperson (variabler Steursatz zwischen 0-42% je nach steuerpflichtigem Einkommen)
•Wenn kommerzieller Gewinn, kommunale Handelssteuer (variabler Steursatz abhängig von der Gemeinde)

•Körperschaftssteuer: 20% < 15.000 €
21% > 15.000 €
•Mindestkörperschaftssteuer: 3.000 €
•Beitrag Arbeitslosenfonds: 7%
•Quellensteuer bei Dividendenausschüttung: 15%
•Gewerbesteuer: 6,75%
•Vermögenssteuersatz: 0,5%
•Körperschaftssteuer: 20% < 15.000 €
21% > 15.000 €
•Mindestkörperschaftssteuer: 3.000 €
•Beitrag Arbeitslosenfonds: 7%
•Quellensteuer bei Dividendenausschüttung: 15%
•Gewerbesteuer: 6,75%
•Vermögenssteuersatz: 0,5%
•Körperschaftssteuer: 20% < 15.000 €
21% > 15.000 €
•Mindestkörperschaftssteuer: 3.000 €
•Beitrag Arbeitslosenfonds: 7%
•Quellensteuer bei Dividendenausschüttung: 15%
•Gewerbesteuer: 6,75%
•Vermögenssteuersatz: 0,5%
•Körperschaftssteuer: 20% < 15.000 €
21% > 15.000 €
•Mindestkörperschaftssteuer: 3.000 €
•Beitrag Arbeitslosenfonds: 7%
•Quellensteuer bei Dividendenausschüttung: 15%
•Gewerbesteuer: 6,75%
•Vermögenssteuersatz: 0,5%
•Körperschaftssteuer: 20% < 15.000 €
21% > 15.000 €
•Mindestkörperschaftssteuer: 3.000 €
•Beitrag Arbeitslosenfonds: 7%
•Quellensteuer bei Dividendenausschüttung: 15%
•Gewerbesteuer: 6,75%
•Vermögenssteuersatz: 0,5%
• Kann wahlweise der Körperschafts-steuer oder Einkommen-steuer unterworfen werden
•Wahl für eine der Ertrags-besteuerung ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden
Wesentliche Haftungsaspekte und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
(siehe auch Compliance)
•Volle und unbegrenzte Haftung der Schulden mit persönlichen Gütern

•Haftung der Aktionäre auf Gesellschaftskapital begrenzt

•Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschaftskapital •Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschaftskapital •Unterschiedliche Haftung: Komplementar (unbegrenzt Haftung) & Kommanditist (Haftung bis in Höhe ihrer Einlagen) •Unterschiedliche Haftung: Komplementar (unbegrenzt Haftung) & Kommanditist (Haftung bis in Höhe ihrer Einlagen) • Volle und unbegrenzte Haftung der Aktionäre

Sonstige Besonderheiten
Welche länderspezifischen Besonderheiten sind zu beachten? (ggf. auch nicht-rechtliche Themen wie: Traditionen / Kultur / Gepflogenheiten) Vorteile: unbürokratisch, „kurze“ Wege

Nachteile: hohes Hafungsrisiko bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften (Steuerrecht, Gesellschaftsrecht)

Grundlegende Regelungen zu Arbeitnehmern (Kündigungsregeln- bzw. Schutz, Arbeitszeiten, Arbeitnehmerschutz, Mindestlohn?) •Kündigungsschutz des Arbeitsnehmers im Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Personalvertreterfunktion
•Arbeitnehmerschutz:
•normale Arbeitszeiten: 8 Stunden pro Tag & 40 Stunden pro Woche; Maximale Arbeitszeit: 10 Stunden pro Tag & 48 Stunden pro Woche
•Sozialer Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitsnehmer: 2.071,10 € (Januar 2019); für qualifizierte Arbeitsnehmer: Erhöhung von 20%
Notwendige Genehmigungen •Gewerbeerlaubnis
Sonstige zu beachtende Sondergesetze zur Unternehmensgründung •obligatorische Versicherung für jede berufliche Tätigkeit
Mögliche Zusatzleistungen, die eine Kanzlei anbieten darf/kann
Kanzlei als rechtlicher Geschäftssitz (z.B. bei ausländischen Niederlassungen) Kanzlei als rechtlicher Geschäftssitz möglich
Kanzlei / Steuerberater für die Buchhaltung Steuerberater für Buchhaltung möglich
Insolvenzverfahren
Grundzüge des Insolvenzverfahrens •Insolvenzbedingungen:
- Eigenschaft einer Handelsgesellschaft oder eines Kaufmanns haben
- sich im Zustand der Zahlungseinstellung befinden (d.h. ausserstande sein seine Verbindlichkeiten zu begleichen)
- eine zerrüttete Kreditwürdigkeit haben
•Wenn alle Insolvenzbedingungen erfüllt sind, kann der Kaufmann selbst einen Insolvenzantrag („aveu en faillite“) stellen oder der Gläubliger kann diesen stellen („assignation en failllite)
• Nach Antrag: Gericht spricht die Insolvenzeröffnung
• Ablauf des Insolvenzverfahrens:
- Gericht nennt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen der Insolvenz verwaltet
- Frühstens nach 6 Monaten kann der Insolvenzverwalter die Insolvenz schliessen nachdem er seinen Bericht bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hat
•Möglichkeit für den Insolvenzschuldner die Insolvenz anzufechten
Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung • Haftbarkeit des Unternehmers wird nicht durch die Insolvenz an sich begründet. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft stellt an sich keine strafbare Handlung dar.
• Falls Insolvenz aus einem bestimmten Verschulden des Kaufmanns oder der natürlichen, die Gesellschaft vertretenden Person ergibt (zB: Insolvenzverschleppung usw.) kann diese Person zivil-und strafrechtlich haftbar gemacht werden

Kann die strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung zur Insolvenz des Unternehmens führen? • Strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung folgt aus der Insolvenz des Unternehmens
• Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Insolvenz des Unternehmens aufgrund dem strafrechtlichen Fehlverhaltens der Geschäftsleitung resultiert, wenn Strafzahlungen direkt gegen das Unternehmen verhängt werden.

Verfasser:

Kayser, Lenert & Becker

Robert Kayser, Avocat à la Cour;

http://www.klb-de.com/