Leitfaden Portugal

Veröffentlicht von advoselect-admin am

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen zum Thema “corporate compliance” in Portugal.

 

THEMAPORTUGAL
Sondergesetz für die Einführung der strafrechtlichen Haftung von UnternehmenGibt es nicht
Andere Gesetze bezüglich Compliance und Haftung von UnternehmenStrafgesetzbuch, Gesellschaftsgesetzbuch, Gesetzbuch des gewerblichen Eigentums, Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, etc.
Voraussetzung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen• Dass die strafrechtliche Haftung des Unternehmens spezifisch vorgesehen ist, da die Regel lautet, dass juristische Personen nicht strafrechtlich haften;
• Dass die Straftat im Namen und Interesse des Unternehmens von einer Person in Führungsposition (Vertreter welche die Tätigkeit des Unternehmens kontrollieren) begangen wurde.
Strafrechtliche Haftung für den Täter der Straftat?Die Haftung des Unternehmens schließt die Haftung des Täters nicht aus, hängt aber auch nicht von dieser ab.
Zusätzliche strafrechtliche Haftung von Unternehmen?Ja. Unter bestimmten Bedingungen haften der Täter hilfsweise für die Zahlung der Geldstrafe zu welcher das Unternehmen verurteilt wurde.
ProzeßverfahrenStrafprozessrecht
Wie wird ein Compliance
Programm im Unternehmen
eingeführt und sichergestellt?
Aufsichtsorgan, Handbuch bewährter Praktiken, Ethik Kodex, etc.
Unternehmen unterliegen einer gesetzlichen Kontrollpflicht bezüglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, d. h., einer Pflicht zur Einführung und Sicherstellung von Compliance Programmen in diesem Rahmen
Kommunikation und
Compliance
Unternehmensinterne Informationsveröffentlichung, Ausbildung, etc.
Mögliche Freistellung von der
strafrechtlichen Haftung
Unternehmen werden von der Haftung freigestellt, wenn der Täter gegen ausdrückliche Befehle oder Anweisungen gehandelt hat.
Tendenz zur Erweiterung der
strafrechtlichen Haftung von
Unternehmen?
Ja, durch Erweiterungen der juristischen Personen welche strafrechtlich haften können und durch Erweiterung der möglichen Straftaten welche von juristischen Personen begangen werden können.
Wer ist nicht haftbar?• Der Staat;
• Juristische Personen welche staatliche Machtbefugnisse ausüben;
• Öffentlich-rechtlich internationale Organisationen
AnwendungsgrenzfälleImmer weniger, nachdem der Gesetzgeber die juristischen Personen welche strafrechtlich haften können stets erweitert
Hängen Sanktionen von der
Art, Größe, geographischen
Präsenz und Umfang der
Gesellschaft ab?
Ja, verschiedene Faktoren beeinflussen das Maß der Sanktion
Bußgeld SanktionJa
Verbot SanktionJa, Verbot der Ausübung der Tätigkeit, Verbot bestimmte Verträge oder Verträge mit bestimmten Körperschaften abzuschließen oder Verbot und Entzug des Anrechts auf Subventionen oder Förderungsmaßnahmen
Beschlagnahme SanktionAls Schutzmaßnahme im Rahmen des Strafverfahrens
Einziehung SanktionJa. Eine andere mögliche Sanktion ist die Schließung des Unternehmens
Veröffentlichung des UrteilsIst eine der möglichen Sanktionen. Außer den hier genannten Sanktionen kann es im Rahmen anderer Gesetze, neben dem Strafgesetzbuch, andere Sanktionen geben
Ethik KodexJa, immer üblicher im Rahmen des Compliance Programmes
Transnationale Ausstreckung
der Haftung ins Ausland
Anwendung fällt auf alle in Portugal begangenen Straftaten (insofern dies nicht durch internationale Abkommen anders vorgesehen ist) und auf bestimmte Straftaten welche unter bestimmten Umständen im Ausland begangen wurden
Verträge und Verpflichtung
zur hiesigen compliance. Erhebliches Risiko.
Es ist möglich die Pflicht zur Sicherstellung von Compliance Programmen oder bestimmten Compliance Maßnahmen vertraglich zu vereinbaren

 

Verfasser:

PLMJ Advogados

Samantha Zürn

www.plmj.com/pt/

Kategorien: CompliancePortugal