Leitfaden Belgien

Veröffentlicht von advoselect-redaktion am

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen zum Thema “corporate compliance” in Belgien.

Länderbericht Compliance – Belgien

THEMABELGIEN
Gesetzliche Regelungen
Sondergesetze zu Compliance
• Gesetz vom 10. Februar 1999 über die Bestrafung von Korruption
• Gesetz vom 30. Juni 2017 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs
Generell zu berücksichtigende Gesetze bzw. Richtlinien
• allgemeines Zivil-und Handelsrecht
• Gewerberecht
• Gesellschaftsrecht
• Banken und Börsenrecht
• Steuerrecht
• Datenschutzrecht
• Umweltschutzrecht
Haftung des Unternehmens
Unternehmensstrafrecht – Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Unternehmensstrafrecht gilt für alle Rechtspersonen und staatliche Behörden.

Artikel 5 Strafgesetzbuch: Eine Rechtsperson ist für Straftaten strafrechtlich verantwortlich, die entweder mit der Erreichung ihres Zwecks oder der Wahrnehmung ihrer Interessen untrennbar verbunden sind oder die in ihrem Namen begangen werden, wie sich aus den konkreten Umständen ergibt.



Sind mögliche Strafen für Unternehmen:
• eine Geldbuße
• die Auflösung der juristischen Person
• ein vorübergehendes oder dauerhaftes Arbeitsverbot
• vorübergehende oder endgültige Schließung einer oder mehrerer Einrichtungen
• Veröffentlichung oder Verteilung der Gerichtsentscheidung
Sonstige strafrechtliche Haftungsrisiken –
Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die strafrechtliche Haftung von Rechtspersonen schließt die strafrechtliche Haftung natürlicher Personen, die Täter sind oder an denselben Handlungen beteiligt waren, nicht aus.
Zivilrechtliche bzw. sonstige Haftungsrisiken – Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die rechtswidrigen Handlungen seiner Organe führen zur zivilrechtlichen Haftung des Unternehmens. Das Unternehmen haftet für finanzielle Folgen von Schäden, die durch Gegenstände des Vermögens des Unternehmens verursacht werden. Die Voraussetzungen sind das Bewies ein Verschulden, Kausalverband und Schäden.
Haftung der Geschäftsleitung
Strafrechtliche Haftungsrisiken – Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Eine Rechtsperson haftet strafrechtlich für Straftaten, die in engem Zusammenhang mit (1) der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks oder (2) der Wahrnehmung der Interessen der Rechtsperson stehen, oder wenn (3) es den Anschein hat, dass die Straftat im Namen der Rechtsperson begangen wurde. Die Erfüllung einer dieser Bedingungen reicht aus, um eine strafrechtliche Haftung zu begründen.

Eine Rechtsperson riskiert eine Mindeststrafe von €150 und eine Höchststrafe von €4.320.000.

Zivilrechtliche- bzw. sonstige Haftungsrisiken – Voraussetzungen und Rechtsfolgen
• Haftung für Fehler der Geschäftsleitung:
Gemäss Artikel 2:56 des Gesellschaftsgesetzbuches in Belgien ist die Geschäftsleitung haftbar für Handlungen die einen “Guten Hausvater” (“bon père de famille” “goede huisvader”), d.h. eine Geschäftsleitung in den gleichen Umständen, nicht gemacht hätten. Für leichte Fehler gibt es eine Maximumhaftung (sehe weiter) und für grobe Fahrlässigkeit/Fehler gilt eine unbeschränkte Haftung.

• ‚Wrongful trading‘:
Die Geschäftsleitung wusste oder hätte wissen müssen, dass es keine vernünftigen Aussichten gab, den Bankrott zu vermeiden und dass er sich unter den gleichen Umständen nicht wie eine normale und vorsichtige Geschäftsleitung verhalten hat. Die Geschäftsleitung kann persönlich und gesamtschuldnerisch für alle oder einen Teil der Schulden haftbar gemacht werden.

Haftungsvermeidung
Generell
Der Direktor einer AG oder PGmbH kann nur bis zu einer bestimmten Obergrenze angesprochen werden. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt und variiert zwischen 125.000 € und 12 Millionen €, je nach der Bilanzsumme und dem Umsatz (ohne MwSt.) des Unternehmens zum Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres vor Beginn des Haftungsanspruchs.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Betrug. Sie gilt auch nicht für steuerbezogene Schulden.

Konkretes Beispiel
Ein Direktor einer PGmbH kann für maximal 12.000 Euro haftbar gemacht werden, wenn der Umsatz seines Unternehmens 50.000 Euro und seine Bilanz 43.000 Euro überschreitet.

 

Verfasser:

NELISSEN GRADE avocats

Alexis Hallemans;

https://www.nelissengrade.com/

 

 

Kategorien: BelgienCompliance