Business Guide Belgien

Veröffentlicht von advoselect-redaktion am

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über typische Rechtsformen, deren Gründungsformalitäten, steuerliche Aspekte und weitere wichtige Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln in den verschiedenen europäischen Staaten geben.

Typische Rechtsformen für mittelständische Unternehmen / Startups Einzelunternehmer /
Eingetragener Kaufmann/ eenmanszaak

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH) Genossenschaft (Gen.) Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)
Vorteile • schneller und einfacher Start
• kein Mindestkapital oder ausreichendes Startkapital erforderlich
• einfache Buchführung
• kein Geschäftspartner erforderlich
• Startkapital erforderlich
• Haftung auf Beitrag am Gesellschaftskapital begrenzt
• Nu 1 Aktieninhaber und 1 Verwalter möglich
• erforderlicher sozialer, kooperativer Ansatz
• kein Startkapital
• Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschaftskapital
• mögliche Anerkennung als Genossenschaft oder soziales Unternehmen (günstige Steuerregelung)
• wenige zwingende Vorschriften und große Flexibilität
• Möglichkeit der Rechtspersönlichkeit und beschränkten Haftung (bei die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft)
• kein Mindestkapital oder Finanzplan erforderlich
Nachteile • keine Rechtspersönlichkeit
• Haftung mit Privatvermögen
• Einkommen werden nach der (höheren) persönlichen Einkommensteuer besteuert

• notarielle Gründungsurkunde erforderlich
• zweijährlicher Finanzplan aufzustellen
• schwere Buchhaltungspflichten
• notarielle Gründungsurkunde erforderlich
• mindestens drei Gründer erforderlich
• strenge Auslegung des kooperativen Charakters
• keine Rechtspersönlichkeit oder beschränkte Haftung abgesehen von den oben genannten Ausnahmen
• mindestens zwei Gründer erforderlich
Gründungsvorgang • Nachweis von Kenntnissen in Betriebswirtschaft
• Eröffnung eines Geschäftskontos
• Einschreibung im zentralen Datenbank der Unternehmen
• Beantragung der Mehrwertsteuernummer
• Zugehörigkeit zum Sozialversicherungsfonds
• Finanzplan
• einen eigenen Beitrag leisten
• Notarielle Gründungsurkunde
• Einschreibung im zentralen Datenbank der Unternehmen

• notarielle Gründungsurkunde
• Eigenbeitrag jedes Gesellschafters
• Einschreibung im zentralen Datenbank der Unternehmen

• Gründungsurkunde von einem Anwalt, Buchhalter oder Notar
• Einschreibung im zentralen Datenbank der Unternehmen

Gründungskosten • Geringe Gründungskosten
• €89,5 für die Einschreibung in zentrale Datenbank der Unternehmen
• Notargebühren nach Tarifrecht
• €89,5 für die Einschreibung in zentrale Datenbank der Unternehmen

• Notargebühren nach Tarifrecht
• €89,5 für die Einschreibung in zentrale Datenbank der Unternehmen
• Kosten für die Erstellung der Gründungsurkunde
• €89,5 für die Einschreibung in zentrale Datenbank der Unternehmen
Steuern
Welche Steuern sind in der Rechtsform zu zahlen? • Einkommensteuer für natürliche Personen (variabler Steuersatz zwischen 25-50% je nach steuerpflichtigem Einkommen)
• Mehrwertsteuer
• mögliche andere Steuern wie Gemeindesteuer, Provinzsteuer, Umweltsteuer...
• Körperschaftssteuer (variabler Steuersatz zwischen 24,98-33,99% je nach steuerpflichtigem Einkommen)
• Mehrwertsteuer
• mögliche andere Steuern wie Gemeindesteuer, Provinzsteuer, Umweltsteuer...
• Körperschaftssteuer (variabler Steuersatz zwischen 24,98-33,99% je nach steuerpflichtigem Einkommen)
• Mehrwertsteuer
• mögliche andere Steuern wie Gemeindesteuer, Provinzsteuer, Umweltsteuer...
• Körperschaftssteuer (variabler Steuersatz zwischen 24,98-33,99% je nach steuerpflichtigem Einkommen)
• Mehrwertsteuer
• mögliche andere Steuern wie Gemeindesteuer, Provinzsteuer, Umweltsteuer...
Wesentliche Haftungsaspekte und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
(siehe auch Compliance)
Volle und unbegrenzte Haftung der Schulden mit
Persönlichem Vermögen
Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschafts-kapital Haftung begrenzt auf Beitrag am Gesellschaftskapital
- Ausnahmen (selten) möglich

Volle und unbegrenzte Haftung der Schulden mit
Persönlichem Vermögen, außer im Falle von zwei Unternehmen (die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft)
Sonstige Besonderheiten
Welche länderspezifischen Besonderheiten sind zu beachten? (ggf. auch nicht-rechtliche Themen wie: Traditionen / Kultur / Gepflogenheiten) Seit 2019 gibt es einen neuen Kodex für Vereinigungen und Gesellschaften.

Aufgrund der verschiedenen Regionen und Gemeinschaften können die Vorschriften in bestimmten Rechtsgebieten je nach Standort des Unternehmens variieren (z.B. in Bezug auf Genehmigungen).

Grundlegende Regelungen zu Arbeitnehmern (Kündigungsregeln- bzw. Schutz, Arbeitszeiten, Arbeitnehmerschutz, Mindestlohn?) • Die Erstellung eines Arbeitsreglements ist ab 1 Mitarbeiter obligatorisch.
• Die Einrichtung eines Betriebsrats ist ab einer durchschnittlichen Beschäftigung von 100 Beschäftigten obligatorisch. Wenn durchschnittlich 50 Mitarbeiter beschäftigt sind, muss es einen Betriebsrat geben, aber es dürfen keine Mitglieder gewählt werden.
• Kündigungsschutz besteht für: (1) schwangere Frauen; (2) Arbeitnehmer mit einer Berufspause oder einem Zeitguthaben; (3) Arbeitnehmerinnen, die eine Beschwerde wegen Gewalt oder Belästigung eingereicht haben; (4) Gewerkschaftsvertreter oder Arbeitnehmer, die ein politisches Mandat ausüben. Es gibt auch einen Schutz gegen willkürliche Entlassungen.
• Arbeitszeit und -zeit können vom Unternehmen selbst festgelegt werden, müssen aber bei Abweichungen von 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche durch ein spezielles Verfahren eingeführt werden.
• Die Mindestlöhne sind je nach Sektor oder Unternehmen unterschiedlich.
Notwendige Genehmigungen • Umweltgenehmigung oder Meldepflicht
• Genehmigung der Lebensmittelsicherheit
• Sozio-ökonomische Zulassung
(je nach Sektor)

Sonstige zu beachtende Sondergesetze zur Unternehmensgründung Je nach Sektor können für die Gründung eines Unternehmens Sondergesetze gelten.
Mögliche Zusatzleistungen, die eine Kanzlei anbieten darf/kann
Kanzlei als rechtlicher Geschäftssitz (z.B. bei ausländischen Niederlassungen) Dies ist möglich.
Kanzlei / Steuerberater für die Buchhaltung Steuerberater für Buchhaltung möglich.
Insolvenzverfahren
Grundzüge des Insolvenzverfahrens Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es zwei Verfahren: Konkurs und gerichtliche Reorganisation:
• Konkurs hat zwei Bedingungen, nämlich einen Zahlungsmangel und einen erschütterten Kredit.
• Gerichtliche Reorganisation erfordert eine Bedrohung der Kontinuität, entweder unmittelbar oder langfristig.

Beide Verfahren sind nur für Gesellschaften oder Einzelunternehmen möglich.

Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung • Haftung für offensichtliche grobe Fahrlässigkeit:
Wenn die Schulden das Einkommen übersteigen und wenn die offensichtliche grobe Fahrlässigkeit der Fahrer zum Bankrott beigetragen hat. Die Geschäftsleitung kann persönlich und gesamtschuldnerisch für alle oder einen Teil der Schulden haftbar gemacht werden. Dies gilt nicht für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 620.000 € ohne Mehrwertsteuer.

• ‚Wrongful trading‘:
Die Geschäftsleitung wusste oder hätte wissen müssen, dass es keine vernünftigen Aussichten gab, den Bankrott zu vermeiden und dass sie sich unter den gleichen Umständen nicht wie eine normale und vorsichtige Geschäftsleitung verhalten hat. Die Geschäftsleitung kann persönlich und gesamtschuldnerisch für alle oder einen Teil der Schulden haftbar gemacht werden.

Kann die strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung zur Insolvenz des Unternehmens führen? Es gibt mehrere mögliche Vergehen während des Konkurses, für die Direktoren verurteilt werden können (§489 ff. Strafgesetzbuch).

Verfasser:

NELISSEN GRADE avocats

Alexis Hallemans;

https://www.nelissengrade.com/fr/home

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