Leitfaden Niederlande
Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen zum Thema “corporate compliance” in den Niederlanden.
THEMA | NIEDERLANDE |
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Sondergesetz für die Einführung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen | Der Ausgangspunkt für die strafrechtliche Haftung einer juristischen Person ist Paragraf 51 des niederländischen Strafrechts (Wetboek van Strafrecht). Gemäß der niederländischen Rechtsprechung des obersten Gerichtshofes kann eine juristische Person sich kriminell verhalten. Das Fallrecht des niederländischen obersten Gerichtshofs zeigt, dass kriminelles Verhalten auch juristischen Personen zugeschrieben werden kann (Hohe Rat der Niederlande Drijfmest). Das richtet sich nach den tatsächlichen Umständen des Falls. Der oberste Gerichtshof betont, dass die Handlung innerhalb des Einflussbereichs der juristischen Person stattfinden muss. |
Andere Gesetze bezüglich Compliance und Haftung von Unternehmen | Wetboek van Strafrecht Wetboek op de Economische delicten (Wirtschaftrecht) Burgerlijk Wetboek (NL Bürgerliches Gesetzbuch) Algemeen wet bestuursrecht (Allgemeines Verwaltungsrecht) Wet op het financieel toezicht (Finanzüberwachungsrecht) |
Voraussetzung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen | Die strafrechtliche Haftung einer juristischen Person ist in Paragraf 51 des niederländischen Strafrechts (Wetboek van Strafrecht) geregelt. Die Kriterien für die Haftung einer juristischen Person wurden durch den niederländischen obersten Gerichtshof durch seine Rechtsprechung weiter ausgearbeitet (Hohe Rat der Niederlande - Drijfmest). Der Ausgangspunkt ist die Feststellung, ob die Handlung innerhalb des Einflussbereichs der juristischen Person stattgefunden hat. Die Handlung sollte innerhalb des Einflussbereichs der juristischen Person stattfinden. Die Kriterien zur Feststellung einer strafrechtlichen Haftung sind: - Die zur Last gelegte strafrechtliche Handlung kann durch eine juristische Person ausgeführt werden. - Die Zurückführung sollte angemessen sein. Das wird durch einige Unterkriterien bestimmt: o Die Tat oder Unterlassung des physischen Straffälligen sollte für die juristische Person Vorteile bringen. o Die Handlung muss sich im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs der juristischen Person bewegen. o Das Verhalten muss dem Unternehmen irgendeine Art von Vorteil verschaffen o Die juristische Person war in der Lage festzustellen, ob die Handlung stattfinden würde oder nicht, und die Handlung wurde dem tatsächlichen Verlauf der Ereignisse nach durch die juristische Person akzeptiert. - Verschulden oder Vorsatz der juristischen Person |
Strafrechtliche Haftung für den Täter der Straftat? | Ja |
Zusätzliche strafrechtliche Haftung von Unternehmen? | Nein |
Prozeßverfahren | Bürgerliches Recht und Strafrecht |
Wie wird ein Compliance Programm im Unternehmen eingeführt und sichergestellt? | Compliance bedeutet, den Corporate-Governance-Kodex zu befolgen. Der Corporate-Governance-Kodex betrifft prinzipiell nur börsennotierte Unternehmen. Der Corporate-Governance-Kodex beinhaltet zusätzliche Regeln, die ein börsennotiertes Unternehmen anwenden muss. Dieser Kodex kann jedoch nicht als Gesetz angesehen werden. Er enthält daher keine Verpflichtungen für börsennotierte Unternehmen. Der Corporate-Governance-Kodex sollte nur als ein weiches Recht gesehen werden. Im Falle einer Nichteinhaltung dieses Kodex muss das börsennotierte Unternehmen erklären, warum es den Kodex nicht einhält. Diese Erklärung muss in dem Jahresbericht/Jahresabschluss abgegeben werden. Der Kodex fördert die Transparenz und Verantwortlichkeit des Vorstands. |
Kommunikation und Compliance | Die Erklärung der Nichterfüllung des Corporate-Governance-Kodex muss in dem Jahresbericht/Jahresabschluss abgegeben werden. |
Mögliche Freistellung von der strafrechtlichen Haftung | Nein |
Tendenz zur Erweiterung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen? | Nein |
Wer ist nicht haftbar? | 1) Die Zentralverwaltung 2) Die örtlichen und regionalen Behörden (abhängig vom speziellen Fall siehe unten) |
Anwendungsgrenzfälle | Das Kriterium für die strafrechtliche Immunität der örtlichen und regionalen Behörden wurde durch das Fallrecht des niederländischen obersten Gerichtshofs eingeschränkt (Pikmeer II). Gemäß dem Fallrecht können die örtlichen und regionalen Behörden strafrechtlich verfolgt werden. Eine strafrechtliche Immunität der örtlichen und regionalen Behörden tritt nur dann ein, wenn die konkrete Handlung durch öffentliche Bevollmächtigte im Zusammenhang mit der Ausführung verwaltungstechnischer Aufgaben, die der örtlichen oder regionalen Behörde auftragen sind, aufgrund ihrer Natur und unter Berücksichtigung des Rechtssystems nicht anders ausgeführt werden kann. |
Hängen Sanktionen von der Art, Größe, geographischen Präsenz und Umfang der Gesellschaft ab? | Nein |
Bußgeld Sanktion | Ja |
Verbot Sanktion | Ja |
Beschlagnahme Sanktion | Nein |
Einziehung Sanktion | Nein |
Veröffentlichung des Urteils | Ja. |
Ethik Kodex | Ja |
Transnationale Ausstreckung der Haftung ins Ausland | Durch europäisches Recht geregelt. |
Verträge und Verpflichtung zur hiesigen compliance. Erhebliches Risiko. |
Verfasser:
Heffels Spiegeler Advocaten
Brigitte Spiegeler
www.heffels-spiegeler.com