Business Guide England & Wales
Veröffentlicht von advoselect-redaktion am
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kurzen Überblick über typische Rechtsformen, deren Gründungsformalitäten, steuerliche Aspekte und weitere wichtige Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln in den verschiedenen europäischen Staaten geben.
Typische Rechtsformen für mittelständische Unternehmen / Startups | Sole Trader | General Partnership | Limited Partnership (LP) | Limited Liability Partnership (LLP) |
Private Limited Company ("Ltd") |
Public Limited Company ("PLC") |
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Vorteile | • Keine Formalitäten • Kein Mindeststammkapital • Keine Registerpflicht • Volle Entscheidungsgewalt |
• Partnership Act 1890 gilt soweit nichts anders vereinbart wird • Keine Formalitäten aber sollte dokumentiert werden – siehe unten • Mindestens zwei Partner erforderlich • Völlig vertraulich - keine Eintragungspflicht, und der Partnerschaftsvertrag wird nicht veröffentlicht • Jährliche Bilanz wird nicht veröffentlicht • Kein Mindeststammkapital • Jeder Partner ist berechtigt am Geschäft teilzunehmen • Sehr flexibel • Für Familienbetriebe und kleine Untermehmen sehr geeignet • Steuerlich transparent • Weit anerkannt |
Partnership Act 1890 und Limited Partnership Act 1907 gelten soweit nichts anders vereinbart wird Einfache Gründung, auch am selben Tag möglich Kein Notarzwang Mindestens zwei Partner erforderlich Mindestens ein Partner mit unbeschränkter Haftung (vgl. Komplementär). Teilweise vertraulich – Namen der Partner aber nicht der Partnerschaftsvertrag werden veröffentlicht Jährliche Bilanz wird nicht veröffentlicht (wenn die LP keine "qualifying partnership" ist) Ein Partner mit beschränkter Haftung (vgl. Kommanditist) haftet nur bis zu seinem Kapitalbeitrag Sehr flexibel Für Investment Fonds und andere Unternehmen die stille Partner (passive Investoren) haben sehr geeignet Steuerlich transparent In bestimmten Bereichen gut anerkannnt |
• Limited Liability Partnerships Act 2000 und Companies Act 2006 • Mindestens zwei "Members" erforderlich (aber "Members" werden oft als "Partner" beschrieben) • Kein Notarzwang • Teilweise vertraulich – Namen der "Member" aber nicht der "Members Agreement" werden veröffentlicht • Kein Mindeststammkapital • Jeder Partner ist berechtigt am Geschäft teilzunehmen • Getrennte juristische Persönlichkeit • Ein Member haftet nur bis zu seinem Kapitalbeitrag, Fahrlässigkeit (negligence) ausgenommen • Sehr flexibel • Steuerlich transparent • Weit anerkannt und wird von vielen professionellen Unternehmen benutzt (Juristen, Wirtschaftsprüfer, Ärtzte) |
• Companies Act 2006 • Einfache Gründung, auch am selben Tag möglich • Standard Satzung (Model Articles) gelten wenn nichts anders vereinbart wird • Kein Notarzwang • Nur ein Geselschafter und ein Geschäftsführer erforderlich (kann dieselbe Person sein) • Company Secretary ist nicht erforderlich • Kein Mindeststammkapital • Kapital kann in jeder Währung bezeichnet werden • Sehr flexibel – jede Anteilsklasse kann andere Rechte haben (Stimmrechte, Kapitalrechte, Dividenrechte) • Gesellschafter (shareholders) haben beschränkte Haftung bis auf ihre jeweiligen Kapitalbeiträge • Separater Gesellschaftervertrag (wenn vorhanden) bleibt privat, aber die Namen der Inhaber, Geschäftsführer und Articles of Association (vgl. Satzung) werden veröffentlicht • Bekannteste und meist bentutzte Unternehemnsform im Vereinigten Königreich |
• Companies Act 2006 • Einfache Gründung aber mehr Formalität als für eine Limited Company • Standard Satzung (Model Articles) gelten wenn nichts anders vereinbart wird • Kein Notarzwang • Zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer erforderlich (können dieselben Personen sein) • Company Secretary ist erforderlich • Kapital kann in jeder Währung bezeichnet werden • Sehr flexibel – jede Anteilsklasse kann andere Rechte haben (Stimmrechte, Kapitalrechte, Dividenrechte) • Gesellschafter (shareholders) haben beschränkte Haftung bis auf ihre jeweilige Kapitalbeiträgen • Separater Gesellschaftervertrag (wenn vorhanden) bleibt privat, aber die Namen der Inhaber, Geschäftsführer und Articles of Association (vgl. Satzung) werden veröffentlicht • Wird wegen Mindestkapital höher angesehen als eine Limited Company • Nur eine PLC kann an der Börse zugelassen werden |
Nachteile | • Keine getrennte juristische Persönlichkeit • Persönliche und unbeschränkte Haftung • Schwieriger ein Bankkonto zu eröffnen |
• Keine getrennte juristische Persönlichkeit • Persönliche und unbeschränkte Haftung für alle Partner • Separate Buchführung erforderlich |
• Persönliche und unbeschränkte Haftung des Komplementärs • Registerpflicht • Separate Buchführung erforderlich |
• Jährliche Bilanz wird veröffentlicht • Registerpflicht • Separate Buchführung erforderlich |
• Transparent – Identität der Inhaber und Geschäftsführer sind veröffentlicht undleicht öffentlich einsehbar | • Mindestkapital von £50,000 (oder (EUR57,100) muβ mindestens bis zu 25%, und 100% einer Prämie, eingezahlt werden |
Gründungsvorgang | • Keine | • Partnership Act 1890 gilt wenn nichts anders vereinbart wird. • Normalerweise wird ein Partnerschaftsabkommen vereinbart sonst gelten die Bestimmungen des Gesetztes |
• Normalerweise wird ein Partnerschaftsabkommen vereinbart sonst gelten die Bestimmungen des Gesetztes • Partnerschaft muβ bei Companies House eingetragen werden • Sonst geringe Eintragungspflichten • Das Gesetz wird z.Z. reformiert |
• Eintragung bei Companies House erforderlich • Normalerweise wird ein Partnerschaftsabkommen (Members Agreement) vereinbart sonst gelten die Bestimmungen des Gesetztes |
• Eintragung bei Companies House erforderlich • Es gelten die "Model Articles" (standard Satzung) wenn nichts anders vereinbart wird. |
• Gesellschaft darf nicht idenGeschäftsbetrieb aufnehmen ohne ein "Trading Certificate" das nur nach Einzahlung des Mindestkapitals erteilt wird |
Gründungskosten | • Keine | • Keine, aber die Partner brauchen normalerweise rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Partnerschaftsvertrags | • Eintragungsgebühr £20 (£100 für "same day" Eintragung) • Kein Notarzwang • Partner brauchen normalerweise rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Partnerschaftsvertrags |
• Eintragungsgebühr £10 - £100 • Kein Notarzwang • Members brauchen normalerweise rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Membership Agreements |
• Eintragungsgebühr £10 - £100 • Kein Notarzwang • Gesellschafter brauchen normalerweise rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung einer maβgeschneiderten Satzung (z.B. bei mehreren Gesellschaftern) |
• Eintragungsgebühr £10 - £100 • Kein Notarzwang • Gesellschafter brauchen normalerweise rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung einer maβgeschneiderten Satzung (z.B. bei mehreren Gesellschaftern) |
Steuern | ||||||
Welche Steuern sind in der Rechtsform zu zahlen? | • Der Einzelunternehmer muss Einkommenssteuer auf die Gewinne des Unternehmens bezahlen • Der Einzelunternehmer kann für VAT (MwSt) anerkannt werden |
• Steuerlich transparent: Gewinne werden in den Händen jedes einzelnen Partners besteuert • Die Partnerschaft kann für VAT (MwSt) anerkannt werden |
• Steuerlich transparent: Gewinne werden in den Händen jedes einzelnen Partners besteuert • Die Partnerschaft kann für VAT (MwSt) anerkannt werden |
• Steuerlich transparent: Gewinne werden in den Händen jedes einzelnen Partners besteuert • Die Partnerschaft kann für VAT (MwSt) anerkannt werden |
• Gesellschaft wird separat besteuert. • Unternehmenssteuer (Corporation Tax) = 19% (2019/20) • Patent Box (Steuer auf Einkommen von Patenten) = 10% • Steuererleichterungen vorhanden |
• Wie eine Limited |
Wesentliche Haftungsaspekte und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung (siehe auch Compliance) |
• Der Unternehmer hat unbeschränkte Haftung | • Die Partner haben unbeschränkte, Einzel- und Gesamthaftung (joint and several liability) für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft. | • Komplementär haftet unbeschränkt. Kommanditisten haften nur bis zu ihren jeweiligen Kapitalbeiträgen | • Jeder Member haftet bis zu seinem Kapitalbeitrag • Aber ein Member haftet für seine eigene Fahrlässigkeit (negligence) unbeschränkt |
• Gesellschaft haftet voll • Gesellschafter haften nur bis zu ihren jeweiligen Kapitalbeiträgen |
• Wie eine Limited |
Sonstige Besonderheiten | ||||||
Welche länderspezifischen Besonderheiten sind zu beachten? (ggf. auch nicht-rechtliche Themen wie: Traditionen / Kultur / Gepflogenheiten) | Eine auβerhalb des Vereinigten Königreiches gegründete Gesellschaft kann eine Zweigniederlassung gründen. Die ausländische Gesellschaft muβ bei Companies House registriert werden und ähnliche Details wie für eine englische Gesellschaft (mit jeweiligen Übersetzungen) müssen eingereicht werden. Wenn die ausländische Gesellschaft im Gründungsstaat "in good standing" ist, wird sie ohne weiteres anerkannt – in England findet die Gründungstheorie Anwendung. Diese Angaben sind im Februar 2019 geschrieben worden. Es ist möglich, daβ das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 aus der Europäischen Union ausscheidet (Brexit). Dessen Konsequezen sind gegenwärtig noch nicht vorhersehbar. Wir schätzen daβ die Grundzüge des englischen Partnerschafts- und Gesellschaftsrechts im Wesentlichen unverändert bleiben werden aber eine Beratung im Einzelfall ist jetzt unumgänglich bevor ein ausländisches Unternehmen Geschäfte in England unternimmt. |
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Grundlegende Regelungen zu Arbeitnehmern (Kündigungsregeln- bzw. Schutz, Arbeitszeiten, Arbeitnehmerschutz, Mindestlohn?) | • Durchschnittliche Regelarbeitszweit: 8 Stunden pro Tag, maximal 48 Stunden pro Woche. Ein Mitarbeiter kann durch Vertrag die Beschränkungen der Working Time Regulations die auf Richtlinie 2003/88/EC basieren. Er hat aber das Recht die Beschränkungen wieder geltend zu machen. • Mindestkündigungsfrist: eine Woche nach einem Monat, dann eine Woche pro volles Jahr bis auf zwölf Wochen nach zwölf vollen Jahren Arbeit. • Schutz gegen "unfair dismissal" und "redundancy" fängt normalerweise nach zwei Jahren an. • Es gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. |
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Notwendige Genehmigungen | Für die reine Gründung einer Gesellschaft, keine. Aber manche Industriebereiche sind stark reguliert und eine Gesellschaft kann hier nicht agieren ohne die jeweiligen Genehmigungen, z.B. Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Verteidigung. | |||||
Sonstige zu beachtende Sondergesetze zur Unternehmensgründung | ||||||
Mögliche Zusatzleistungen, die eine Kanzlei anbieten darf/kann | ||||||
Kanzlei als rechtlicher Geschäftssitz (z.B. bei ausländischen Niederlassungen) | Jede englische Gesellschaft braucht ein "registered office" (vgl. Sitz). Hunters bietet "registered office and company administration services" an. | |||||
Kanzlei / Steuerberater für die Buchhaltung | Nein. | |||||
Insolvenzverfahren | ||||||
Grundzüge des Insolvenzverfahrens | • Insolvenzgründe: - Zahlungsunfähigkeit - Verbindlichkeiten übersteigen Vermögen • Geschäftsführer müssen das Geschäft einstellen wenn es deutlich wird daβ die Gesellschaft zahlungsunfähig wird. • Liquidator wird ernannt. • Andere Möglichkeit: Administration, ein Verfahren, das benutzt wird wenn es eine Chance gibt, das Geschäft zu retten. |
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Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung | • Nach Ermessen des Gerichts kann ein Geschäftsführer persönlich haften wenn er das Geschäft weiterbetreiben läβt zu einer Zeit in der er wuβte oder wissen sollte daβ die Gesellschaft ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen konnte. • Geschäftsführer haben gesetzliche Pflichten nach dem Companies Act 2006 und können für eine Verletzung persönlich haften |
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Kann die strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung zur Insolvenz des Unternehmens führen? | • Das strafrechtswidrige Verhalten der Geschäftsführung könnte ernste Konsequenzen für die Gesellschaft haben die zu den Untergang des Unternehmens führen könnten |
Verfasser:
Hunters Solicitors
Stephen Morrall